Grundsätzlich sollte man, wenn dies möglich erscheint, die eigenen Zähne erhalten. Nur wenn der Zahnerhalt nicht sinnvoll erscheint (dafür gibt es ganz genau beschriebene Kriterien), sollten die betroffenen Zähne entfernt und ein entsprechender Zahnersatz angefertigt werden.
Oft meinen PatientInnen, man könne bei diesem oder jenem Zahn sowieso nichts mehr unternehmen, da der betroffene Zahn eine Zahnfleischerkrankung aufweise oder ein tiefer Kariesdefekt vorliege. Aber auch Zähne mit Zahnfleischerkrankungen oder tiefen Defekten können oftmals noch gerettet werden.
Kommt es trotzdem zum Zahnverlust, so besteht kein Grund zur Panik für Sie! Für jede(n) PatientIn gibt es die passende Lösung, um wieder voll bezahnt durchs Leben zu schreiten. Wir helfen Ihnen gerne, diese Lösung zu finden.
Ist es einmal zum Zahnverlust gekommen, so erhebt sich regelmäßig die Frage, ob und in welcher Form die betroffenen Zähne ersetzt werden sollen.
Geht ein Zahn in der ästhetisch wichtigen Frontzahnregion oder im sichtbaren Bereich verloren, so besteht seitens der meisten PatientInnen der Wunsch nach möglichst rascher Wiedereingliederung des verlorenen Zahnes.
Zahnlücken in der ästhetisch nicht so sensiblen Seitzahnregion bleiben hingegen oft unversorgt. Gerade diese Zähne sind es jedoch, die aufgrund ihrer Anatomie derart gestaltet sind, den enormen Belastungen des Kaudruckes über lange Zeit standzuhalten. Fehlen einzelne dieser Zähne, so kann dies unterschiedliche Folgen haben:
Es kommt zu einer Verteilung des Kaudruckes auf benachbarte Zähne, die eventuell überbelastet und dadurch geschädigt werden können. Dies gilt für die betroffenen Zähne selbst, wie für den sie umgebenden Kieferknochen.
Jene Zähne, welche hinter den verlorengegangenen Zähnen sich befinden, kippen regelmäßig wegen des fehlenden Kontaktes zum Nachbarzahn aus ihrer Zahnachse heraus nach vorne und werden damit unphysiologisch belastet, was wiederum zu Zahn- und Knochenschädigungen führen kann.
Außerdem kann es zu Zahnwanderungen kommen, weil der gesamte Zahnbogen seine horizontale Abstützung verliert.
Da jeder Zahn einen Antagonisten (einen Zahn im Gegenkiefer, mit dem er beim Zubeißen Kauflächenkontakt findet) hat, und dieser Antagonist bei Zahnverlust verloren geht, fehlt der Kontakt beim Zubeißen, was dazu führt, daß der betreffende Zahn im Gegenkiefer aus seiner Alveole (Knochenfach) herauswächst. Das sieht dann so aus, als würde der Zahn länger werden.
Gehen Zähne, welche für die Form der Vor- und Seitwärtsbewegungen des Unterkiefers verantwortlich sind, verloren, so müssen andere Zähne oder Zahngruppen, die ihrer anatomischen Gestalt nach nicht dafür geeignet sind, diese Aufgaben übernehmen. Dies kann wiederum zu Schäden an diesen Zähnen und den betroffenen Kieferknochenabschnitten führen.
All diese Schädigungen, Kippungen, Rotationen und Zahnwanderungen führen regelmäßig zu einer unphysiologischen Occlusion (Position des Unterkiefers beim Zubeißen). Nicht selten kommt es dadurch zu Schäden an den Kiefergelenken, welche dann gesondert, in Form spezieller Kiefergelenksbehandlungen, therapiert werden müssen.
Abschließend soll gesagt werden, daß nicht jeder verlorengegangene Zahn ersetzt werden muß. Weisheitszähne werden nur in Einzelfällen ersetzt. Aber auch andere Zähne müssen nicht in jedem Fall ersetzt werden. Was jedoch immer gemacht werden sollte, ist eine zahnärztliche Untersuchung, ob ein verlorengegangener Zahn funktionell notwendig ist, oder nicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt dann den Therapiebedarf an.
Man unterscheidet prinzipiell zwischen abnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz.
Zum abnehmbaren Zahnersatz gehören (Zahn)-Prothesen in jeglicher Form: Totalprothesen, Teilprothesen, kombinierte Lösungen
Zum festsitzenden Zahnersatz gehören Brücken- und Implantatversorgungen.
Voraussetzung für die Anfertigung eines festsitzenden Zahnersatzes ist Mundgesundheit. Das bedeutet, daß die Mundhöhle entzündungsfrei und ohne kariöse Defekte sein muß, und daß auch sonst keine krankhaften Prozesse dort ablaufen dürfen. Bestehen etwa Entzündungen in Form einer Parodontitis, so muß diese behandelt werden, bevor man an die Anfertigung des festsitzendes Zahnersatzes herangeht.
Gewisse Formen des abnehmbaren Zahnersatzes können als provisorische Versorgungen verwendet werden.
So unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen für den jeweils idealen Zahnersatz. Das heißt, daß zum Beispiel eine Implantatversorgung, die bei einem Patienten wunderbar funktioniert, eventuell beim nächsten Patienten nicht möglich ist. Deshalb ist die Basis des dauerhaften Erfolges eine genaue individuelle Diagnostik und Therapieplanung. Bestehen sie darauf!
Bitte richten Sie Ihre weiterführenden Fragen an
Dr. Walter Neunteufel, 02272 / 688 68 oder walter.neunteufel@aon.at
oder besuchen Sie das Prophylaxe-Zentrum-Niederösterreich auf der Internetseite www.pznoe.at
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